Vertreterwahlen —
wie man die Wahlbeteiligung erhöhen könnte

In Wohnungsbaugenossenschaften ist die Wahlbeteiligung bei Vertreterwahlen mitunter sehr gering. Das hat seinen Grund, denn in vielen Genossenschaften sind die Kandidaten zu den Vertreterwahlen den meisten Mitgliedern nicht bekannt. Die Angst die Stimme einer/einem VertreterIn zu geben, wo die eigenen Meinungen und Interessen nicht vertreten werden ist groß und so wird auf ein wesentliches Recht, nämlich das Wahlrecht, verzichtet. Das ist jedoch ein Fehler, denn damit werden elementare Wesenszüge von Genossenschaften, nämlich Demokratie und Mitbestimmung, herabgesetzt.

Deshalb ist jedes Organ einer Genossenschaft (Vorstand, Aufsichtsrat, Mitglied/Vertreter) in der Pflicht, die Kandidaten zur Vertreterwahl so gut wie möglich unter den Mitgliedern bekannt zu machen. Dazu gehört vor allem, dass die Kandidaten nicht nur Namen, Beruf und Alter angeben, sondern auch ihre Einstellungen, Beweggründe und Absichten im Zusammenhang des Vertreteramts vorstellen dürfen und müssen. Dies sollte zum einen schriftlich erfolgen, damit die Mitglieder jederzeit die Möglichkeit haben nachzulesen wofür jede(r) einzelne KandidatIn steht. Zum anderen sollte dies auch mündlich über Veranstaltungen beispielsweise in den Räumlichkeiten der Genossenschaft, den sogenannten MitgliederTreffs erfolgen, damit Mitglieder die Möglichkeit haben zu bestimmten Themen Fragen zu stellen, sowie einen ersten Kontakt zur/zum angehenden VertreterIn herzustellen. Vorstände und Wahlvorstände, die dies nicht ermöglichen und umsetzen, verhindern Demokratie und Transparenz in Genossenschaften.

Außerdem kann man nicht oft genug darauf hinweisen und betonen, dass das Vertreteramt jede Menge Potenzial zur Mitbestimmung bietet. Vertreter entscheiden über elementare Gegebenheiten und Bedingungen in einer Genossenschaft, wie z. B. die Satzung, Wahlordnungen, die Wahl des Aufsichtsrats, Abberufung des Vorstands, etc. Vertreter entscheiden darüber, wie es unter dem Dach der Genossenschaft aussieht! Wer hier seine Stimme verschenkt, darf sich nicht über die schlechten Rahmenbedingungen in seiner Genossenschaft beschweren, denn er hat durch sein Verhalten wesentlich mit dazu beigetragen.

Was können Sie tun?

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