Aufsichtsratswahlen —
glatte Durchläufer?

In den Wohnungsbaugenossenschaften sind die Aufsichtsratswahlen zu einer Pflichtkür verkommen, denn es wird der gesetzlichen Pflicht genüge getan, wenn ein Kandidat zur Wahl steht und dieser gewählt wird. Meist ist nur ein Wahlgang erforderlich, um den Kandidaten ins Amt zu bringen. Ein glatter Durchläufer. Basiert die Kandidatenauswahl zudem auf einem Vorschlag vom Aufsichtsratsvorsitzenden, nimmt der Aufsichtsrat Einfluß auf die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Legal, aber zutiefst undemokratisch.

Die Realität zeigt, dass Vorstand und Aufsichtsrat wenig Ambitionen aufzeigen, der Mitgliederversammlung bzw. Jahreshauptversammlung eine Kandidatenvielfalt zu präsentieren. Das hat zur Folge, dass weder in den genossenschaftsinternen Publikationen noch auf den Webseiten für die Kandidatur zum Aufsichtsrat geworben wird. Obwohl Aufsichtsratswahlen meist jährlich stattfinden, werden sie selbst, aber auch deren Bedeutung und Wichtigkeit nur ungenügend in den Genossenschaften kommuniziert.

So sind im Aufsichtsrat immer wieder die gleichen Gesichter anzutreffen. Neue Kandidaten werden erst rekrutiert, wenn amtierende Aufsichtsräte krankheits-, alters- oder berufsbedingt aus dem Gremium ausscheiden. Den Erfahrungen nach sind die neuen Kandidaten dann eine handverlesene Auswahl von Aufsichtsrat und Vorstand, wo man getrost davon ausgehen kann, dass sie sich schnell und gut in ihrem neuen Amt zurechtfinden und an die vorhandenen Gegebenheiten anpassen werden.

Was können Sie tun?

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