Aufsichtsratswahlen —
glatte Durchläufer?
In den Wohnungsbaugenossenschaften sind die Aufsichtsratswahlen zu einer Pflichtkür verkommen, denn es wird der gesetzlichen Pflicht genüge getan, wenn ein Kandidat zur Wahl steht und dieser gewählt wird. Meist ist nur ein Wahlgang erforderlich, um den Kandidaten ins Amt zu bringen. Ein glatter Durchläufer. Basiert die Kandidatenauswahl zudem auf einem Vorschlag vom Aufsichtsratsvorsitzenden, nimmt der Aufsichtsrat Einfluß auf die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Legal, aber zutiefst undemokratisch.
Die Realität zeigt, dass Vorstand und Aufsichtsrat wenig Ambitionen aufzeigen, der Mitgliederversammlung bzw. Jahreshauptversammlung eine Kandidatenvielfalt zu präsentieren. Das hat zur Folge, dass weder in den genossenschaftsinternen Publikationen noch auf den Webseiten für die Kandidatur zum Aufsichtsrat geworben wird. Obwohl Aufsichtsratswahlen meist jährlich stattfinden, werden sie selbst, aber auch deren Bedeutung und Wichtigkeit nur ungenügend in den Genossenschaften kommuniziert.
So sind im Aufsichtsrat immer wieder die gleichen Gesichter anzutreffen. Neue Kandidaten werden erst rekrutiert, wenn amtierende Aufsichtsräte krankheits-, alters- oder berufsbedingt aus dem Gremium ausscheiden. Den Erfahrungen nach sind die neuen Kandidaten dann eine handverlesene Auswahl von Aufsichtsrat und Vorstand, wo man getrost davon ausgehen kann, dass sie sich schnell und gut in ihrem neuen Amt zurechtfinden und an die vorhandenen Gegebenheiten anpassen werden.
Was können Sie tun?
- überprüfen Sie die Gegebenheiten in Ihrer Genossenschaft.
- Engagieren Sie sich für dieses Gremium und stellen Sie sich als Kandidat zur Verfügung oder schlagen Sie geeignete Kandidaten vor. Mehrere Kandidaten erhöhen die Qualität für die spätere Ausführung dieses Amtes und sind damit ein Gewinn für die Genossenschaft. Deshalb sollten auch die Mitglieder hierfür Verantwortung übernehmen und nach geeigneten Kandidaten Ausschau halten. Außerdem werden aus der Mitgliedschaft vorgeschlagene Kandidaten das Amt auch mitgliedorientierter ausführen.
- Fordern Sie Vorstand und Aufsichtsrat auf, die Aufsichtsratswahlen ausführlich und regelmäßig innerhalb der Genossenschaft zu kommunizieren. Verpflichten Sie diese beiden Gremien umfassend und auf breiter Ebene, Kandidaten für die Aufsichtsratswahl zu werben.
- Unterstützen Sie Aufsichtsräte bei Ihrer Arbeit. Mitgliederorientierte Aufsichtsräte sind interessiert und dankbar in Bezug auf den Meinungsaustausch zwischen Mitgliedern und Aufsichtsrat. Das wird sich gewinnbringend auf die ggf. in der Satzung festgelegte Beratung und Förderung des Vorstands auswirken.
- Lassen Sie sich von den Kandidaten genauestens erklären wie und warum sie sich für dieses Amt einbringen möchten, welche Ambitionen sie haben, welche Chancen und Perspektiven sie für die Genossenschaft sehen, usw.
- Wählen Sie keinen Aufsichtsrat, dem Sie nicht guten Gewissens Ihre Stimme geben können. Auch nicht im wiederholten Wahlgang! Bekommt ein Kandidat keine Stimme, muß nach neuen Kandidaten gesucht werden.