Eigentumswohnungen in Wohnungsbaugenossenschaften
In vielen Wohnungsbaugenossenschaften sind derzeit die Vorstände aufgrund von Satzungsänderungen* berechtigt Immobilienwirtschaft zu betreiben. Das bedeutet der Vorstand kann ohne Zustimmung der Mitglieder Teile des Genossenschaftsbestandes verkaufen. Dies können entweder ganze Häuser aber auch nur einzelne Wohnungen sein. Der Vorstand kann außerdem auf Kosten der Mitglieder Eigentumswohnungen neu bauen und verkaufen. Es gibt sogar schon Wohnungsbaugenossenschaften, die dies umgesetzt und verwirklicht haben. Diese Tatsachen widersprechen zutiefst dem Wesen von Genossenschaften aus folgenden Gründen:
- Durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird jedes einzelne Mitglied bereits zum Eigentümer der Genossenschaft und muss nicht noch zusätzlich genossenschaftseigenen Raum erwerben.
- In Genossenschaften sollten alle Mitglieder gleich behandelt werden und nicht zahlungskräftigen Mitgliedern Sonderrechte eingeräumt werden.
- In der Vergangenheit wurde vom Vorstand das Eigentum der Genossenschaft gepflegt und verwaltet. Immobilienwirtschaft ebnet den Weg für Gewinnmaximierung und Spekulation mit einem Gut, das für alle Menschen elementar und essentiell ist, nämlich Wohnraum. In der Vergangenheit haben sich Wohnungsbaugenossenschaften gerade dadurch von konventionellen Vermietern unterschieden und das muss auch so bleiben!
- Es untergräbt ein den Mitgliedern von Genossenschaften per Rechtsform zugebilligtes Instrumentarium, nämlich die Mitbestimmung. Dem Vorstand wird eine Entscheidung übertragen, die in die Mitgliederversammlung (Generalversammlung) gehört! Derartige Entscheidungen müssen von allen Mitgliedern getroffen werden, denn sie betrifft es, sie müssen die Konsequenzen tragen!
- Verkauf von Genossenschaftseigentum sollte allenfalls im äußersten Notfall nach Prüfung aller Alternativen (z. B. Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile) in Betracht gezogen werden, und ausschließlich zur Rettung der Genossenschaft dienen und nicht zum Geschäftsalltag gehören. Sollte eine Genossenschaft in eine derartige Schiefgelage geraten, haben wichtige Gremien wie Vorstand und Aufsichtsrat versagt und müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
Was können Sie tun?
- überprüfen Sie Ihre aktuelle Satzung: Wird dem Vorstand dort das Recht zum Verkauf des genossenschaftseigenen Bestands zugestanden?
- Beachten Sie, dass die derzeitige Satzung nicht in Stein gemeißelt ist und jederzeit mit den entsprechenden Mehrheitsverhältnissen von den Mitgliedern bzw. Vertretern in der Generalversammlung bzw. Vertreterversammlung wieder geändert werden kann!
- Schließen Sie sich mit anderen Mitgliedern zusammen, um Zustände in Ihrer Genossenschaft wieder zu Gunsten aller Mitglieder zu verändern.
- Fragen Sie Ihren Vorstand, ob bereits Eigentumswohnungen in Ihrer Genossenschaft vorhanden sind und ob der Verkauf von Teilen des Genossenschaftsbestands in Planung ist. Wenn ja, fordern Sie den Vorstand auf, alle Mitglieder hierüber in der genossenschaftsinternen Publikation zu informieren, sollte dies noch nicht geschehen sein. Mitgliederorientierte Vorstände werden sich nicht scheuen, die Mitglieder darüber in Kenntnis zu setzten.
- Wie verhält sich der von den Mitgliedern/Vertretern gewählte Aufsichtsrat hierzu? Fordern Sie den Aufsichtsrat zu einer Stellungnahme auf.
- Genossenschaften basieren auf der Solidargemeinschaft und nicht auf Bedürfnissen Einzelner. Tragen Sie diesen Gedanken wieder in Ihre Wohnungsbaugenossenschaft. Die letzten 100 Jahre beweisen, dass es sich lohnt.